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Wie kann ich Stifter / Zustifter werden?

Stiftungen und Zustiftungen sind ab einem Mindestbetrag von
100,00 EUR zulässig.
Der Betrag wurde bewusst sehr niedrig angesetzt, weil es das Ziel ist, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von dieser Idee zu begeistern und sie zu einer Mitarbeit in der Stiftung zu bewegen.

Kann ich auch nur spenden?

Die Bürgerstiftung Bad Ems kann auch durch eine Spende unterstützt werden. Dabei können Spenden auch zweckgebunden gewährt werden. Die Stiftung wird dann die Spende im Sinne dieser Zweckbindung verwenden.

Spenden werden nicht dem Stiftungsvermögen zugeführt. Sie werden zeitnah für Maßnahmen des Stiftungszweckes ausgegeben.

Sind meine Stiftungen / Spenden steuerlich absetzbar?

Stiftungen und Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung können bis zu einem Betrag von 1 Mio EUR, verteilt auf 10 aufeinander folgende Jahre, steuerlich geltend gemacht werden.

Spenden können bis zur Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte abgezogen werden. Da sich der Gesamtbetrag der Einkünfte damit an Ihren individuellen Einkommensverhältnissen orientiert, können weitergehende Aussagen zur genauen Höhe des Abzugsbetrages nicht gemacht werden. Sofern Spenden wegen Überschreitens der Höchstgrenze in einem Jahr nicht berücksichtigungsfähig sind, können sie unbegrenzt in folgende Jahre vorgetragen werden.

Für Spenden bis 200 EUR gilt ein so genannter vereinfachter Spendennachweis. Hierzu genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg. Die Bürgerstiftung Bad Ems stellt Ihnen natürlich auch gerne eine Spendenquittung für eine Spende unter 200 EUR aus.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?


Für persönliche Informationen rund um die Bürgerstiftung steht der Vorsitzende des Stiftungsvorstandes, Wilhelm Augst (Mercurstraße 1, Bad Ems, Telefon 02603/12670), oder die Geschäftsführerin, Anny Neusen (Villenpromenade 2a, Bad Ems, Telefon 02603/3577), gerne zur Verfügung.