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Bürgerstiftung - Fragen und Antworten

Was ist eine Bürgerstiftung?

Eine Bürgerstiftung ist eine selbständige und unabhängige Institution zur Förderung verschiedener gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke in einem geographisch begrenzten, d.h. lokalen oder regionalen Wirkungsraum, die einen langfristigen Vermögensaufbau betreibt und ihre Organisationsstruktur und Mittelvergabe transparent macht.

Auf welche Weise fördert die Stiftung?

Mit den Erträgen des Stiftungsvermögens fördert oder initiiert die Bürgerstiftung eine Vielzahl unterschiedlicher dem Gemeinwohl dienender Projekte. Sie versteht sich als Initiator, Koordinator und Katalysator gemeinnütziger Aktivitäten in ihrer Gemeinde, Stadt oder Region. Darüber hinaus mobilisiert und koordiniert eine Bürgerstiftung nicht nur finanzielle Mittel, sondern schafft und fördert neue Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement. Sie bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit, sich nicht nur mit Geld sondern auch mit Zeit und Ideen für das Gemeinwohl zu engagieren.
Die Stiftung unterstützt andere Institutionen und Vereine, die die Ziele der Stiftung verfolgen.
Des Weiteren kann die Stiftung lokale kulturelle Einrichtungen und Projekte schaffen und unterstützen sowie eigene Projekte wie Ausstellungen, Konzerte und Vorträge durchführen.
Die Stiftung soll keine Aufgaben übernehmen, die zu den Pflichtaufgaben der Stadt Bad Ems, der Verbandsgemeinde oder des Rhein-Lahn-Kreises gehören.

Ein Rechtsanspruch Dritter auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Zu Zielen und Zweck der "Bürgerstiftung Bad Ems" verweisen wir ausdrücklich auf den § 2 der Satzung.

Welche Organe hat die Stiftung?

Eine Bürgerstiftung ist frei von jeglicher Einflussnahme durch staatliche Instanzen, politische Organisationen, Unternehmen oder einzelne Stifter. Aus diesem Grunde wird sie von einem unabhängigen Führungsgremium geleitet, das sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihres Engagements dazu qualifiziert sind, der Stiftung vorzustehen. Als Stiftung von Bürgern für Bürger informiert sie die Öffentlichkeit wie auch ihre Stifter regelmäßig über ihre Ziele, Aktivitäten und ihre Rechnungslegung.
Organe der Stiftung sind die Stifterversammlung, der Stiftungsrat und der Vorstand. Die Mitglieder der Stiftungsorgane über ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Welche Personen gehören der Stifterversammlung an und welche Aufgabe hat sie?

Der Stifterversammlung gehören die Gründungsstifter und die Zustifter an. Der Stiftungsrat kann die Stifterversammlung um Personen erweitern, die den Nachweis erbracht haben, dass sie sich durch ehrenamtliches Engagement um die Belange des Gemeinwesens der Stadt Bad Ems verdient gemacht haben.
Die Stifterversammlung wird von dem Vorstandsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter geleitet. Sie ist bei Bedarf einzuberufen, mindestens jedoch einmal pro Kalenderjahr.

Die Stifterversammlung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
  • Bestellung oder Abberufung der Mitglieder des Stiftungsrates, dessen Vorsitzenden und seines Stellvertreters.
  • Kenntnisnahme des Wirtschaftsplanes für das jeweilige Haushaltsjahr sowie der Jahresrechnung mit der Vermögensübersicht und des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks.
  • Kenntnisnahme aller wesentlichen Vorgänge der Stiftung durch die Gremien der Stiftung.
  • Zustimmung zu Satzungsänderungen
  • Auflösung der Stiftung im Einvernehmen mit dem Stiftungsrat

Welche Aufgaben obliegen dem Stiftungsrat und wie setzt er sich zusammen?

Dem Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Stiftungsvorstandes
  • Überwachung und nachhaltige Sicherung des Stiftungszweckes
  • Erstellen von Richtlinien für die Förderung und Initiierung von 
  •  Projekten
  • Genehmigung von Förderanträgen
  • Prüfung und Genehmigung des Wirtschaftsplanes sowie der Jahresrechnung
  • Entlastung des Vorstandes

Der Stiftungsrat besteht aus mindestens 5, max. 15 Personen. Dem Stiftungsrat gehört der jeweilige Stadtbürgermeister der Stadt Bad Ems als geborenes Mitglied an. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von der Stifterversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt; Wiederwahl ist möglich.
Mitglieder des Stiftungsrates können Personen werden, die sich im Sinne des Stiftungszweckes um die Belange des Gemeinwesens der Stadt Bad Ems verdient gemacht haben.

Für welche Aufgaben ist der Stiftungsvorstand zuständig und wer gehört ihm an?

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er ist für das operative Geschäft zuständig. Dazu gehört insbesondere:

  • Verwaltung, Buchführung und Rechnungslegung des Stiftungsvermögens
  • Erstellung eines Wirtschaftsplanes sowie der Jahresrechnung
  • Durchführung und Auswertung von Ideenwettbewerben
  • Vorprüfung der Förderanträge
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates und der Stifterversammlung

Der Stiftungsvorstand besteht aus mindestens 3, max. 5 Personen. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 3 Jahre; eine Wiederwahl ist zulässig. Ein Mitglied des Stiftungsrates kann nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes sein.